Große Sorge wegen Sparmaßnahmen in der Justiz

Der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. (DSGT) sieht Sparmaßnahmen im Bereich der Justiz mit großer Sorge. Das betrifft insbesondere die am Dienstag durch das Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein angekündigten Standortschließungen von Gerichten, die zunächst die Arbeits- und Sozialgerichte betreffen sollen. „Haushaltskonsolidierungen dürfen nicht zu Lasten des demokratischen Rechtsstaats gehen – das Vertrauen der Menschen in Institutionen ist die Währung der Demokratie“, erklärt der Vizepräsident des DSGT Michael Löher. Der demokratische Rechtsstaat bekommt gerade durch die Gerichte vor Ort ein Gesicht: durch die Menschen, die dort arbeiten, dem Anliegen Rechtsschutzsuchender zuhören und den Geschäftsbetrieb am Laufen halten. Der Rechtsstaat kommt nicht von oben herab oder ist weit weg. Im ländlichen Raum lebt über die Hälfte der bundesdeutschen Bevölkerung. Dort ist auch ein großer Teil der mittelständischen Wirtschaft mit Handwerk, Industrie und Dienstleistungen angesiedelt. Auch die Justiz muss regional verwurzelt bleiben, um nah an der Lebenswirklichkeit der Menschen zu sein. Sozialgerichte klären Streitigkeiten von alten, arbeitslosen, bedürftigen, behinderten, kranken sowie pflegebedürftigen Personen, von Eltern, Kindern und Waisen, von Opfern von Gewalttaten, genauso wie Streitigkeiten, in denen es um Arbeitsförderung und Beitragszahlungen geht und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ebenso wie mittelständische Arbeitgeber betroffen sind. Eine im besten Sinne bürger-nahe Justiz kann streitige Lebenssachverhalte vor Ort besser beurteilen, besser schlichten und Rechtsfrieden schaffen. „Rechtsschutz muss effektiv sein. Dazu braucht es gerade bei den Klägerinnen und Klägern in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit kurze Wege, eine gute Ausstattung und genügend Personal in allen Bereichen, das liegt auch im Interesse des Steuerzahlers“, so Löher. Nach aktuellen Zahlen waren im Jahr 2022 allein die Sozialgerichte bundesweit für gut 700.000 Verfahren (Klagen, vorläufiger Rechtsschutz, sonstiger Geschäftsanfall) zuständig. Die nun in Schleswig-Holstein beabsichtigte Konzentration sozialgerichtlicher Verfahren auf einen einzigen Gerichtsstandort zusammen mit den weiteren Verfahren der Arbeitsgerichtsbarkeit lässt erheblich daran zweifeln, dass unter diesen Bedingungen der Auftrag des Staates, effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, erfüllbar bleibt. Und Löher mahnt: „Die Änderung von Arbeitsbedingungen setzt die Beteiligung der betroffenen Justizangehörigen im nichtrichterlichen und richterlichen Dienst voraus – und zwar auf Augenhöhe und bevor Änderungen bekannt gemacht werden.“