Symposium am 3. April 2025 in Berlin – Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben

Unter dem Titel

Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben

bereitet der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. (DSGT) unter Federführung seiner Kommission SGB V ein Symposium vor, das am

3. April 2025 in Berlin

stattfinden wird. Das Bundesverfassungsgericht hat in der Entscheidung vom 26. Februar 2020 das Recht auf selbstbestimmtes Sterben manifestiert. Dem Gesetzgeber obliegt die konkrete Ausgestaltung. Das Parlament hat dazu intensiv über verschiedene Anträge diskutiert, die Abgeordnete parteiübergreifend gemeinsam gestellt hatten. Keiner der Anträge erreichte die erforderliche parlamentarische Mehrheit. Dies zeigt die Komplexität des Themas, das weit über rein rechtliche Fragen hinausgeht.

Deswegen wird sich das Expertenforum des DSGT mit der Frage beschäftigen, was Ethik, Medizin, Justiz und Kirche zur Umsetzung des Karlsruher Urteils beitragen können. Unser Anspruch ist es, auf hohem Niveau eine sachlich fundierte Diskussion unter Berücksichtigung aller relevanter Aspekte zu führen. Unser Ziel ist es, in einer offenen Diskussion und entlang der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung dem Recht auf Sterben Gestalt und Rahmen zu geben.

Gedacht ist an ein interaktives Format, das neben Impulsen für das Auditorium Gelegenheit geben wird, in kleineren Gruppen zu diskutieren.

Bitte merken Sie das Datum des Symposiums vor! Die förmliche Einladung mit Einzelheiten zu Referentinnen und Referenten und zum Ablauf dieser besonderen Veranstaltung folgt in Kürze.

Christian Wagner

für die Kommission SGB V des DSGT