Fachtagung: Die reformierte Eingliederungshilfe – aktuelle Rechts- und Rechtsdurchsetzungsfragen
Die Hochschule Nordhausen und die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg laden, in Kooperation mit dem Deutschen Sozialgerichtstag e.V., zu einer Fachtagung zum Thema
„Die reformierte Eingliederungshilfe – aktuelle Rechts- und Rechtsdurchsetzungsfragen“
ein.
Die eintägige Veranstaltung wird am 9. August 2024 in den Franckeschen Stiftungen in Halle (Saale) stattfinden.
Das 2016 verabschiedete Bundesteilhabegesetz zielte u.a. auf eine Reform der Eingliederungsleistungen. Dazu wurden die Leistungen aus dem Fürsorgesystem herausgelöst und als eigenständiges Leistungsrecht unter dem Dach des SGB IX verortet. Die leistungsberechtigten Menschen sollen personenzentriert und durch partizipative Klärung ihres Bedarfs die Leistungen erhalten, die sie zur gleichberechtigten Teilhabe benötigen. Der Wechsel der Träger und die Umstellung auf eine partizipative, an der ICF orientierten Bedarfsfeststellung haben zu erheblichen Herausforderungen für die Verwaltung und zum Teil zu Enttäuschungen bei den leistungsberechtigten Menschen geführt.
Gemeinsam mit Expert*innen aus Rechtsprechung, Verwaltung, Rechtswissenschaft und Verbänden wollen wir aktuelle Fragen zur Rechtslage und zur Rechtsdurchsetzung diskutieren. Wir wollen den fachlichen Austausch im komplexen Themenbereich beleben und damit die Rechtsentwicklung im Sinne der BTHG-Reform voranbringen.
Ihre Anmeldung senden Sie bitte an Doreen Köhler (doreen.koehler@jura.uni-halle.de).
Tagungsbericht: Die reformierte Eingliederungshilfe – aktuelle Rechts- und Rechtsdurchsetzungsfragen
Am 9. August 2024 fand in den Franckeschen Stiftungen in Halle (Saale) die Fachtagung „Die reformierte Eingliederungshilfe – aktuelle Rechts- und Rechtsdurchsetzungsfragen“ statt. Die Tagung wurde von der Hochschule Nordhausen und der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Kooperation mit dem Deutschen Sozialgerichtstag e.V. (DSGT) veranstaltet.
Im Mittelpunkt der Tagung stand das 2016 verabschiedete Bundesteilhabegesetz. Dieses zielte u.a. auf eine Reform der Eingliederungsleistungen. Dazu wurden die Leistungen aus dem Fürsorgesystem herausgelöst und als eigenständiges Leistungsrecht unter dem Dach des SGB IX verortet. Die leistungsberechtigten Menschen sollen personenzentriert und durch partizipative Klärung ihres Bedarfs die Leistungen erhalten, die sie zur gleichberechtigten Teilhabe benötigen. Der Wechsel der Träger und die Umstellung auf eine partizipative, an der ICF orientierten Bedarfsfeststellung haben zu erheblichen Herausforderungen für die Verwaltung und zum Teil zu Enttäuschungen bei den leistungsberechtigten Menschen geführt.
Gemeinsam mit Expert*innen aus Rechtsprechung, Verwaltung, Rechtswissenschaft und Verbänden wurden aktuelle Fragen zur Rechtslage und zur Rechtsdurchsetzung referiert und diskutiert. Ein ausführlicher Tagungsbericht soll in Kürze erscheinen.
Die Präsentationen zu den im Tagungsprogramm benannten Referaten finden Sie bereits jetzt online als barrierefreie PDF-Dokumente zum Download unter: