Hilfebedürftige Kinder hätten es künftig schwerer – DSGT schlägt Überarbeitung der geplanten Kindergrundsicherung vor

Der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. (DSGT) weist in seiner aktuellen Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Einführung einer Kindergrundsicherung ab dem Jahr 2025 auf eine Reihe rechtlicher und verfassungsrechtlicher Bedenken hin. Der Entwurf bleibt hinter dem Ziel zurück, einen einfachen, bürokratiearmen, übersichtlichen, vollständigen und rechtlich sowie tatsächlich praktikablen Zugang bedürftiger Kinder zu existenzsichernden Leistungen „aus einer Hand“ zu gewährleisten. Der Umbau familienbezogener Leistungen bleibt punktuell. Bereits bestehende Schnittstellenprobleme zwischen verschiedenen Leistungen werden in den Bereich der Kindergrundsicherung nur verschoben und nicht behoben. Hinzukommen neue Schnittstellenprobleme zwischen Regelungen zum Bürgergeld und der geplanten Kindergrundsicherung. Zukünftig stehen Eltern und Kinder zwei Behörden gegenüber – Familienservice und Jobcenter – und müssen Rechtsschutz bei zwei Gerichten – Finanzgericht und Sozialgericht – suchen. Kein Gericht kann aber über den existenzsichernden Bedarf von Kindern insgesamt entscheiden. Die Rechtsprechung entfällt damit als denkbares Korrektiv der Neuregelungen zur Kindergrundsicherung. Es drohen Lücken bei der Existenzsicherung, was sozialstaatlich und verfassungsrechtlich nicht hinnehmbar ist. Der DSGT schlägt daher vor, den Entwurf in der dafür erforderlichen Zeit zu überarbeiten. Ein Inkrafttreten der Kindergrundsicherung vor dem 1. Januar 2026 hält er für unrealistisch. 


Der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. ist ein interdisziplinärer Fachverband, der sich u.a. der einheitlichen Rechtsanwendung auf dem Gebiet des Sozialrechts und der wissenschaftlichen und sozialpolitischen Entwicklung des Sozialrechts widmet. Zu diesem Zweck veranstaltet er alle zwei Jahre einen öffentlichen Kongress, den „Deutschen Sozialgerichtstag“. Zwischen den Sozialgerichtstagen verfolgt der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. sein Ziel durch die Veranstaltung von Workshops und die Begleitung von Gesetzgebungsverfahren. Er wirkt als Sachverständiger bei Anhörungen des Deutschen Bundestags und in Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht mit. Zu diesem Zweck bestehen verschiedene Fachkommissionen.

Der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. ist keine berufsständische Vertretung, sondern ein Forum für alle, die dem Sozialrecht beruflich verbunden sind. Zu seinen Mitgliedern gehören Richterinnen und Richter, ehrenamtliche Richterinnen und Richter, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Rentenberaterinnen und Rentenberater, Verfahrensbevollmächtigte von Verbänden, Vertreterinnen und Vertreter von Behörden, Medizinische Sachverständige, Angehörige der Rechtswissenschaft und Entscheidungsträger aus der Gesetzgebung.

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