Mitgliedschaft
Die Mitglieder
Der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. ist ein interdisziplinärer Fachverband, dem Richterinnen und Richter (auch ehrenamtliche), Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Rentenberaterinnen und Rentenberater, Verfahrensbevollmächtigte von Verbänden, Vertreterinnen und Vertreter von Behörden, Angehörige der Rechtswissenschaft, Medizinische Sachverständige und Entscheidungsträger aus der Gesetzgebung angehören.
Die Ziele
Wichtig sind für uns die Begleitung aktueller Gesetzgebungsvorhaben und die Förderung des Erfahrungsaustausches unter unseren Mitgliedern. Wir begreifen das Sozialrecht als sozialstaatliche Aufgabe. Unter dieser Zielsetzung entwickeln wir sozialpolitische Aktivitäten. Wir unterstützen die einheitliche Rechtsanwendung und die wissenschaftliche Entwicklung sowie berufliche Fortbildung unserer Mitglieder. Die gesetzlichen Ziele des Sozialrechts sind Leitlinien für den Verein.
Besonderes Forum unseres Gedankenaustausches ist die alle zwei Jahre stattfindende Bundestagung, auf der aktuelle Fragen wie auch Grundsatzthemen behandelt und deren Ergebnisse veröffentlicht werden.
Die Organisation
Der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. gliedert sich in Kommissionen, die folgende Fachgebiete abdecken:
- SGB II
- SGB III
- SGB XII
- SGB V (einschließlich Vertragsarztrecht)
- SGB VI
- SGB VII
- SGB VIII
- SGB IX SER/SB
- SGB XI
- Verfahrensrecht
- Ethik im sozialrechtlichen Verfahren
Diese Kommissionen, die ein Kernelement des Deutschen Sozialgerichtstages e.V. bilden, setzen sich aus Experten und Expertinnen der verschiedenen Sozialrechtsgebiete aus allen mit dem Sozialrecht befassten Professionen zusammen und sind auf Dauer angelegt. Die Kommissionen gewährleisten eine kontinuierliche fachlich-inhaltliche Arbeit zwischen den Bundestagungen. Zu den Aufgaben der Kommissionen gehört die Vorbereitung und inhaltliche Gestaltung der alle zwei Jahre stattfindenden Sozialgerichtstage. Darüber hinaus begleiten sie durch Erarbeitung von Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen die aktuelle Rechtsentwicklung auf dem Gebiet des Sozialrechts und bereiten Stellungnahmen in Verfahren vor dem BVerfG vor, an denen der DSGT als sachkundiger Dritter beteiligt wird. Die Kommissionen veranstalten in eigener Zuständigkeit zwischen den Bundestagungen Workshops und Fachtage. Ihre Vorsitzenden treten gelegentlich auf Klausurtagungen mit den Mitgliedern des DSGT-Vorstandes zusammen. Die Fachkommissionen des DSGT bieten den Mitgliedern des Deutschen Sozialgerichtstages e.V. eine hervorragende Möglichkeit zum vertieften Gedanken- und Erfahrungsaustausch mit anderen Fachleuten. Der DSGT realisiert damit auch seinen satzungsmäßigen Auftrag zur Fortbildung. Die Kommissionen stehen allen Mitgliedern offen. Interessenten für die Kommissionsarbeit wenden sich bitte an die jeweiligen Kommissionsvorsitzenden bzw. an die Geschäftsstelle des Deutschen Sozialgerichtstages e.V.; hier erhalten Sie auch weitere Informationen.
Fortbildung und Erfahrungsaustausch
Die Kommissionen organisieren Workshops zu aktuellen Themen und fördern den Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedern. Eine Seminarreihe in Zusammenarbeit mit der Boorberg Fachakademie (Veranstalter) erweitert das Programm.