Potsdamer Ethik-Grundsätze
Die Angehörigen der am sozialrechtlichen Verfahren beteiligten Berufsgruppen arbeiten in dem Bewusstsein, dass sie dazu beitragen, den Sozialstaat des Grundgesetzes und damit soziale Gerechtigkeit und Teilhabe zu verwirklichen.
Sie sind sich bewusst, dass Art und Umfang der Arbeit von der sich wandelnden Sozialpolitik und Sozialgesetzgebung abhängen. Dies stellt eine besondere Anforderung dar, die den besonderen Reiz ihrer Arbeit ausmacht.
Sie machen sich die existenzielle Bedeutung des Verfahrens für den Menschen bewusst und legen deshalb Wert darauf, sein konkretes Anliegen richtig zu erfassen und ihn ernst zu nehmen. Ihm werden die Rechtslage und das Vorgehen so erläutert, dass er die bestehenden Handlungsspielräume und Gestaltungsmöglichkeiten erkennen und eigenverantwortlich nutzen kann. Um die eigene Rolle und die Auswirkungen eigenen Handelns im Gesamtkontext zu erkennen und zu steuern, bedarf es eines berufsethischen Selbstverständnisses. Dies zu entwickeln und wach zu halten bedarf einer systematischen und professionellen Selbstreflexion. Dazu gehört der respektvolle Umgang und Austausch der Angehörigen der Berufsgruppen untereinander.