Symposium Sterbehilfe – Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben – 03.04.2025 in Berlin – jetzt online anmelden!

Das Thema
Das Bundesverfassungsgericht hat in der Entscheidung vom 26. Februar 2020 – 2 BvR 2347/15 – das Recht auf selbstbestimmtes Sterben manifestiert. Dem Gesetzgeber obliegt die konkrete Ausgestaltung. Das Parlament hat dazu intensiv über verschiedene Anträge diskutiert, die Abgeordnete parteiübergreifend gemeinsam gestellt hatten. Keiner der Anträge erreichte die erforderliche parlamentarische Mehrheit. Dies zeigt die Komplexität des Themas, das weit über rein rechtliche Fragen hinausgeht.

Der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. (DSGT), zu dessen Aufgaben es gehört, als interdisziplinärer Fachverband aktuelle Gesetzgebungsvorhaben zu begleiten sowie den Erfahrungsaustausch unter Mitgliedern und weiteren Vertretern sozialpolitischer Aktivitäten zu fördern, beschäftigt sich mit diesem wichtigen Thema.

Die Regelung der assistierten Selbsttötung bewegt sich in einem Spannungsfeld unterschiedlicher verfassungsrechtlicher Schutzaspekte. Die Achtung vor dem grundlegenden, auch das eigene Lebensende umfassenden Selbstbestimmungsrecht desjenigen, der sich in eigener Verantwortung dazu entscheidet, sein Leben selbst zu beenden, und hierfür Unterstützung sucht, tritt in Kollision zu der Pflicht des Staates, die Autonomie Suizidwilliger und darüber auch das hohe Rechtsgut Leben zu schützen.

Deswegen wird sich das Expertenforum des DSGT mit der Frage beschäftigen, was Ethik, Medizin, Justiz und Kirche zur Umsetzung des Karlsruher Urteils beitragen können. Die Kommission SGB V des DSGT hat diesen Fachtag vorbereitet. Unser Anspruch ist es, auf hohem Niveau eine sachlich fundierte Diskussion unter Berücksichtigung aller relevanten Aspekte zu führen. Unser Ziel ist es, in einer offenen Diskussion und entlang der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung dem Recht auf Sterben Gestalt und Rahmen zu geben.

Ihr Beitrag
Diskutieren und gestalten Sie dieses Thema mit uns – wir laden Sie herzlich dazu ein!

Ziel der Veranstaltung ist es auch, ein Positionspapier des DSGT zu veröffentlichen.

Alles auf einen Blick
Tagungszeiten
Donnerstag, 3. April 2025, 10.00–17.00 Uhr

Tagungsort
GKV-Spitzenverband, Reinhardtstraße 28, 10117 Berlin
Der barrierefreie Zugang zum Gebäude ist gewährleistet.

Tagungsbeitrag inklusive Mittagsbuffet,
Pausengetränken und Tagungsmappe
60,– € Mitglieder des DSGT
95,– € Nichtmitglieder
35,– € Studierende und Menschen mit Behinderung (ab GdB 50)

Die Zahl der Personen ist auf 100 begrenzt. Eine Berücksichtigung der Anmeldung erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs. Bitte geben Sie unbedingt Ihre Mail-Adresse an. Sie erhalten eine Mail zur Bestätigung Ihrer Anmeldung.

Auf der Veranstaltung am 3. April 2025 werden Foto- und ggf. Filmaufnahmen gemacht. Wenn Sie einer Verwendung nicht zustimmen, wenden Sie sich bitte vor Ort an den Fotografen oder an das Tagungsbüro.

Programm
Donnerstag, 3. April 2025
Durch das Programm führt:
Christian Wagner,
Vorsitzender der Kommission SGB V des DSGT, Rechtsanwalt, Autor

10.00 Uhr: Begrüßungskaffee

10.30 Uhr: Begrüßung
Christoph Altmiks,
Leiter des Stabsbereichs Justiziariat beim GKV-Spitzenverband

Michael Löher,
Präsident des Deutschen Sozialgerichtstages e.V.

11.00 Uhr: Input-Referat

Monika Hermanns,
Richterin des Bundesverfassungsgerichts a. D.
Mitglied des 2. Senats in dem Verfahren 2 BvR 2347/15

11.30–13.00 Uhr: Podiumsdiskussion mit Einführungsstatements

Prof. Dr. Stephan Rixen,
Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität zu Köln, Leiter des Instituts für Staatsrecht, Mitglied des Deutschen Ethikrates

Prof. Dr. med. Claudia Bausewein,
Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e.V., Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat der Bundesärztekammer und dort im Ausschuss für ethische und medizinischjuristische Grundsatzfragen

Renate Künast,
Mitglied des Deutschen Bundestages, Rechtsanwältin, Mitverfasserin zweier Gesetzgebungsvorhaben

Monika Hermanns,
Richterin des Bundesverfassungsgerichts a. D.

Kardinal Dr. Heiner Koch (angefr.),
Erzbistum Berlin

Moderation: Monika Paulat,
Präsidentin des Landessozialgerichts a.D., Ehrenpräsidentin des Deutschen Sozialgerichtstages e.V.

13.00–13.45 Uhr: Mittagspause

13.45–15.45 Uhr: Workshops

15.45–16.00 Uhr: Kaffeepause

16.00–17.00 Uhr: Berichte aus den Workshops
Ausblick und Verabschiedung

17.00 Uhr: Ende der Veranstaltung

Stornierungen sind bis zum 17. März 2025 kostenlos möglich sind. Danach ist keine Rückzahlung des Tagungsbetrages möglich.