Wir gestalten das Verfahren von morgen – Workshop zum Thema „Künstliche Intelligenz im sozialgerichtlichen Verfahren“ – 12. Mai 2025 in Kassel – jetzt online anmelden!
Künstliche Intelligenz (KI) ist ein nicht mehr wegzudenkender Teil der Digitalisierung und findet zusehends auch Eingang in die Rechtspflege. Während sich Rechtsanwaltskanzleien vor allem in Masseverfahren bereits von KI unterstützen lassen, stehen ihnen Richterinnen und Richter gegenüber, die die künstlich produzierten Textmassen nach wie vor händisch auswerten. Im Sozialrecht führt der Amtsermittlungsgrundsatz zudem dazu, dass die Gerichte den entscheidungserheblichen Sachverhalt aus nicht selten mehrere tausend Seiten dicken Verwaltungsakten herausarbeiten müssen. Hierbei kann KI für die Justiz wertvolle Unterstützung leisten.
Allerdings birgt der Einsatz von KI auch Risiken: KI-Algorithmen lassen sich in der Regel nicht nachvollziehen. Wie lässt sich die Transparenz und die gesellschaftliche Akzeptanz der unter Einsatz von KI zustande gekommenen gerichtlichen Entscheidungen sichern? Und wie kann sichergestellt werden, dass Richterinnen und Richter den KI-generierten Output kritisch und kompetent prüfen anstatt ihm blind zu vertrauen? Die 2024 in Kraft getretene und stufenweise anwendbare europäische KI-Verordnung enthält auch Vorgaben für den Einsatz von KI in der Rechtspflege. Sie verfolgt einen risikobasierten Ansatz und stuft KI-Systeme im Rahmen der Justiz teilweise als „Hochrisiko-KI-Systeme“ ein. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen ergeben sich hieraus für den Einsatz in der Justiz?
Der Workshop sucht nach Antworten auf diese Fragen und bietet den Teilnehmenden Gelegenheit zum Austausch mit Kolleginnen und Kollegen aus ganz Deutschland und damit auch Einblicke in Digitalisierungsstrategien anderer Bundesländer. Er soll aber auch dazu dienen, zeitnah Leitlinien für den Umgang mit KI im sozialgerichtlichen Verfahren zu entwickeln und so die weitere Digitalisierung der Justiz aktiv mitzugestalten. Hierbei werden wir von namhaften Expertinnen und Experten beraten.
Tagungsort:
Bundessozialgericht, Graf-Bernadotte-Platz 5, Kassel
Tagungsbeitrag:
Mitglieder des DSGT e. V.: 30 Euro
Nichtmitglieder des DSGT e. V.: 50 Euro
Der Tagungsbeitrag wird mit Teilnahmezusage erhoben.
Anmeldung:
online unter www.sozialgerichtstag.de Anmeldeschluss ist am 31. März 2025
Programm:
09.30 Uhr | Begrüßungskaffee |
10.00 Uhr | Begrüßung Dr. Frank Bockholdt, Richter am Bundessozialgericht, Vorsitzender der Kommission Verfahrensrecht des Deutschen Sozialgerichtstags e.V. Dr. Jan Alexander Daum, Richter (Sozialgericht Darmstadt), Vorsitzender der Ethikkommission des Deutschen Sozialgerichtstags e.V. |
10.05 Uhr | Grußwort Dr. Christine Fuchsloch, Präsidentin des Bundessozialgerichts |
10.15 Uhr | Status quo: Digitalisierung des sozialgerichtlichen Verfahrens Prof. Dr. Henning Müller, Direktor des Sozialgerichts Darmstadt |
10.30 Uhr | Überblick: Vorgaben der KI-Verordnung für die Justiz Dr. Jan Alexander Daum, Richter (Sozialgericht Darmstadt) |
10.45 Uhr | Technische Aspekte des KI-Einsatzes in der Justiz Prof. Dr. Matthias Grabmair, Technische Universität München, Leiter der Forschungsprojekts Generatives Sprachmodell der Justiz (GSJ) |
11.30 Uhr | Ethische Aspekte des KI-Einsatzes in der Justiz Dr. Doris Allhutter, Österreichische Akademie der Wissenschaften undLeiterin des Forschungsprojekts AUTO-WELF, das den steigenden Einsatz automatisierter Entscheidungsfindung im Wohlfahrtssektor in Europa untersucht |
12.15 Uhr | Mittagsimbiss |
13.00 Uhr | Gemeinsames Erarbeiten von Leitlinien und Handlungsempfehlungen Arbeitsgruppen u.a. zu den Themen Automation Bias, Transparenz, gesellschaftliche Akzeptanz |
15.00 Uhr | Abschlussrunde |
16.00 Uhr | Ende der Veranstaltung |